Gesucht und gefunden – Daten und Fakten aus dem Fundwesen Österreich

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Gesucht und gefunden – Daten und Fakten aus dem Fundwesen Österreich


Etwas zu verlieren ist ärgerlich - aber Sie sind nicht allein.


Hunderttausende Gegenstände gehen jährlich in Österreich verloren. Einmal ist es eine schusselige Handbewegung in den Öffis und das Handy rutscht aus der Hosentasche, ein anderes Mal bleibt das Geld im Bankomat stecken, weil man mit den Gedanken schon einen Schritt weiter ist.

50 Prozent aller Funde gelangen direkt zum Besitzer zurück

2017 wurden in Österreich 80.000 Gegenstände als verloren gemeldet; 190.000 Gegenstände wurden gefunden. Alleine in der Stadt Wien wurden im Zentralen Fundservice über 75.000 Gegenstände abgegeben, das Meiste davon wurde in öffentlichen Verkehrsmitteln liegen gelassen. Am häufigsten werden in Wien Bankomatkarten, Schlüsselbunde und Geldbörsen abgegeben. Aber auch weniger alltägliche Gegenstände finden ihren Weg ins Fundamt. Vom Brautkleid bis hin zum Hamster, kuriose Funde sind nicht selten.

Umso größer ist die Freude, wenn ein wertvoller Gegenstand wieder seinen Weg zum Besitzer zurückfindet. Das ist immerhin bei der Hälfte aller Gegenstände der Fall.

So einfach war’s aber nicht immer.

Erst seit 2003 gibt es in Österreich eine Softwarelösung für die Verwaltung des Fundwesens. Mittlerweile wird fundamt.gv.at, entwickelt vom Wiener Softwareunternehmen RUBICON IT GmbH, in 8 Landeshauptstädten sowie über 500 Städten und Gemeinden verwendet. Auch der Wiener Flughafen verwaltet seine Fundgegenstände damit. Seit der Gründung von fundamt.gv.at liegt die Zuständigkeit des gesamten Lost & Found Prozesses also bei Gemeinden und Magistraten. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen.

Was passiert mit gefundenen Gegenständen?

Fundbüros bewahren alle Gegenstände bis Ablauf der jeweiligen Fristen bei sich auf. Und was passiert danach? Werden die Stücke bis dahin nicht abgeholt, werden sie entweder karitativen Zwecken zugeführt oder versteigert. In Wien beispielsweise werden nicht abgeholte Gegenstände im Dorotheum versteigert oder landen im Altwarenmarkt 48er-Tandler.

Finderlohn? Nicht zu früh freuen!

Wer in Österreich etwas findet, darf sich über einen Finderlohn freuen – zumindest in der Theorie. Geltend zu machen ist dieser beim Besitzer des Fundstückes. Die Höhe des Finderlohnes hängt dabei von der Art des Verlustes ab. Mit zehn Prozent des Wertes darf der Finder aber zumindest rechnen. Nur das Kleingedruckte nicht übersehen! Übersteigt der Wert des Gegenstandes 2.000€ beträgt der Finderlohn nur noch 5%.

Fundamt Online

Rund 190.000 Bürger haben im vergangenen Jahr auf fundamt.gv.at nach Verlorenem gesucht. Das Handy hat als meist gesuchter Gegenstand mittlerweile den Schlüssel überholt. Für die Suche nach verlorenen Gegenständen steht dem Bürger online eine einfache, barrierefreie Suchmaske zur Verfügung. Bei der Suche werden durch die zentrale Datenbank die Fundgegenstände aus sämtlichen teilnehmenden Regionen berücksichtigt, was die Trefferquote erhöht. Der Trefferabgleich mit gewichtetem Suchergebnis macht es möglich, Verluste und Funde einander schnell zuzuordnen. Sollte der verlorene Gegenstand nicht in der Trefferliste sein, kann der Bürger gleich direkt eine Verlustmeldung erzeugen, die bei der zukünftigen Erfassung von Fundgegenständen automatisch berücksichtigt wird. Bei einem Treffer wird der Verlustträger verständigt.